In Deutschland gehört heute jeder zweite Platz in einer Einrichtung für behinderte Menschen, jeder vierte Kindergartenplatz, etwa jedes siebte Krankenhaus zum Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Geschichte der organisierten Diakonie begann 1848, als der Hamburger Theologe Johann Hinrich Wichern beim Wittenberger Kirchentag das Programm der Inneren Mission gegen geistliche und materielle Armut sowie soziale Not entwarf und der “Central-Ausschuss für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche” gebildet wurde.
Nach diesem Vorbild entstanden in Städten und Kirchenbezirken lokale und regionale Verbände der Inneren Mission mit rechtlich selbstständigen Heimen, Anstalten und Einrichtungen der volksmissionarischen Arbeit, die u. a. sozialpädagogische und pflegerische Verantwortung für Hilfsbedürftige wahrnahmen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland gegründet. Diese Organisation half mit, durch Erschließung von Auslandshilfen und durch Wiederbelebung ökumenischer Kontakte die Hungersnot in Deutschland zu bekämpfen, Vertriebene und Flüchtlinge anzusiedeln und die Jugendberufsnot zu lindern. In diese Arbeit war jede Kirchengemeinde einbezogen.
Die Arbeit von Innerer Mission und Hilfswerk wurde bereits 1948 bei der Kirchenversammlung in Eisenach im Artikel 15 der Grundordnung der EKD als “Wesens- und Lebensäußerung der Kirche” beschrieben. In der heutigen Satzung des Diakonischen Werkes heißt es weiter: “Die Kirche hat den Auftrag, Gottes Liebe zur Welt in Jesus Christus allen Menschen zu bezeugen. Diakonie ist eine Gestalt dieses Zeugnisses und nimmt sich besonders der Menschen in leiblicher Not, in seelischer Bedrängnis und in sozial ungerechten Verhältnissen an. Sie sucht auch die Ursachen dieser Nöte zu beheben. Sie richtet sich in ökumenischer Weite an Einzelne und Gruppen, an Nahe und Ferne, an Christen und Nichtchristen. Da die Entfremdung von Gott die tiefste Not des Menschen ist und sein Heil und Wohl untrennbar zusammengehören, vollzieht sich Diakonie in Wort und Tat als ganzheitlicher Dienst am Menschen.”
Dem Diakonischen Werk der EKD gehören als Mitglieder die Diakonischen Werke der 22 Landeskirchen der EKD, neun Freikirchen mit ihren diakonischen Einrichtungen sowie 76 Fachverbände der verschiedensten Arbeitsfelder an. Diese Mitglieder repräsentieren etwa 28.000 selbstständige Einrichtungen unterschiedlicher Größe und Rechtsform, in denen rund 440.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voll- oder teilbeschäftigt sind. Mitgetragen wird die diakonische Arbeit von den Gemeinden der Landes- und Freikirchen, in denen rund 400.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind (Zahlen: Stand 2010).
siehe Diakonie