Unter einer Landeskirche versteht man in Deutschland Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die öffentlich – rechtlich anerkannt sind.
Somit bildet die Landeskirche den Zusammenschluss mehrerer Dekanate oder Kirchenkreise eines Territoriums.
Zur Zeit ist Deutschland in 22 Evangelische Landeskirchen gegliedert. Die Grenzen der Landeskirchen orientieren sich weitestgehend an denen der Bundesstaaten im Deutschen Kaiserreich. Dies hat damit zu tun, dass die Einteilung der Landeskirchen auf die Reformation zurückzuführen ist. Damals führten die jeweiligen Fürsten die Landeskirche. Somit waren die Grenzen von Staat und Kirche identisch. Der Fürst legte die Religion seiner Untertanen fest.
Im Gegensatz zu früher, besetzt heute das oberstes Amt der Präses, (Landes-)bischof, (Kirchen-)präsident oder Landessuperintendent (die Bezeichnung variiert je nach Landeskirche). Dieser ist unter anderem Mitglied in der Synode, die wichtige Entscheidungen über die Landeskirche trifft und wird auch von dieser gewählt.
Die jeweilige Verwaltungsbehörde der Landeskirche nennt sich Landeskirchenamt, Landeskirchenrat, Oberkirchenrat, Konsistorium. Mitglied einer jeweiligen Landeskirche wird man durch die evangelische Taufe, durch Zuzug oder Aufnahme.