Pratityasamutpada


CC-BY  reliLex Nachschlagen

Pratîtyasamutpâda (Sanskrit), [paticcasamuppâda (Pâli)]; wrtl. »Bedingte Entstehung« oder »Entstehung in Abhängigkeit«, auch »Konditionalnexus« genannt.

Der buddhistische Lehrsatz vom Bedingten Entstehen besagt, dass sämtliche Erscheinungen aus gegenseitig sich bedingenden Voraussetzungen resultieren. Alle Phänomene – seien diese geistiger oder materieller Natur – stehen demnach in einem wechselseitigen Abhängigkeits- und Bedingungsverhältnis (= Konditionalismus) zueinander. Die Dinge und Vorgänge entstehen nicht (nacheinander) aus in sich isolierten Ursachen (lat. causa), sondern aus einer Vielzahl von wechselseitig sich bedingenden Faktoren oder Verknüpfungen (lat. conditio). Sie entstehen demnach auch nicht aus sich selbst heraus (lat. causa materialis), noch durch etwas ausserhalb ihrer selbst (lat. causa efficiens), sondern aus dem Zusammenwirken wesenloser konditionaler Wirkkräfte und werden dadurch nicht wirklich »erzeugt« .

Die Auffassung vom Bedingten Entstehen gehört zusammen mit der Anâtman-Doktrin (Lehre vom Nicht-Selbst) [siehe Anatman (Buddhismus)] zum Grundverständnis der buddhistischen Lehre. Nach ihr gibt es nichts, das unabhängig von Anderem ins Dasein tritt und zu bestehen vermag (kein Eigensein der Dinge), nichts Kontingentes (Zufälliges) und auch kein Absolutes.

Die Lehre vom Pratîtyasamutpâda erfuhr in der Philosophie des Nâgârjuna (2. Jh. n.Chr.) [siehe Madhyamaka] eine kongeniale Weiterentwicklung und wird dort mit den Begriffen der »Merkmalslosigkeit« (animitta) und der »Leerheit« (sh?nyatâ) gleichgesetzt.

siehe Kausalität (Buddhismus), siehe Konditionalismus (Buddhismus), siehe Mensch (Buddhismus), siehe Seele (Buddhismus), siehe Relativismus (Buddhismus), siehe Shunyata, siehe Kosmologie (Buddhismus), siehe Schöpfung (Buddhismus), siehe Wirklichkeit (Buddhismus), siehe Nihilismus (Buddhismus)

www.navayana.ch