Schwangerschaftsabbruch (Buddhismus)


CC-BY  Francesco Ficicchia Nachschlagen

Aus der Forderung, kein Lebewesen zu zerstören (ahimsâ), weist der Buddhismus den Schwangerschaftsabbruch (Abort) von sich. Nach buddhistischer Auffassung ist der Mensch vom Augenblick der Zeugung an ein lebender Organismus, weshalb die Abtreibung zu einem Tötungsakt wird.

Buddhisten verweisen darauf, dass der Mensch nicht rein zufällig, sondern aufgrund karmischer (siehe Karma (Buddhismus)) Verursachung ins Dasein tritt, so dass jedes »In-Erscheinung-Treten« eine innere Notwendigkeit in sich trägt. Das durch Abtreibung aus seiner Existenz verstoßene Wesen muss sich demnach zwangsläufig eine neue Basis suchen, um unter gleichen Voraussetzung wieder geboren werden zu können. Mit dem Schwangerschaftsabbruch zerreissen die Eltern zudem eine karmisch begründete innere Wesensverwandtschaft mit dem werdenden Kind, wodurch auch sie sich karmische Belastungen zuziehen.

Trotz alledem besteht kein offizielles Abtreibungsverbot und wird die volle Eigenverantwortung und freie Entscheidung jener betont, die sich mit dem Problem unmittelbar konfrontiert sehen. Bleibt anzufügen, dass die Empfängnisverhütung (siehe Empfängnisverhütung (Buddhismus) im Buddhismus kein Problem darstellt.

siehe Sexualität (Buddhismus), siehe Wiedergeburt (Buddhismus)

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