Das Presbyterium ist in den evangelischen Landeskirchen Pfalz, Rheinland, Westfalen und der Ev.-reformierten Kirche das von den Gemeindemitgliedern gewählte Leitungsorgan einer Kirchengemeinde. In anderen Landeskirchen wird dieses Leitungsgremium unter anderem mit den Begriffen Kirchenvorstand, Gemeindekirchenrat, Kirchengemeinderat oder Ältestenkreis bezeichnet.
Das Presbyterium leitet und verwaltet die Gemeinde. Es trifft Entscheidungen zum Beispiel über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit, die gottesdienstliche Ordnung im Rahmen der Agende, die Verteilung der Haushaltsmittel oder die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitenden bis hin zur Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin. Jedes Presbyterium wählt aus seiner Mitte einen Presbyteriumsvorsitzenden oder eine Presbyteriumsvorsitzende und Ansprechpartner für bestimmte Aufgaben in der Gemeinde wie Diakonie, Bauangelegenheiten oder Finanzen.
Da diese Aufgaben früher eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden, nannte man das Gremium Presbyterium, was aus dem Griechischen übersetzt Ältestenkreis lautet. Größere Gemeinden, die in Bezirke gegliedert sind, verfügen über Bezirkspresbyterien.