Der Begriff meint insbesondere im shiitischen Islam eine zeitlich begrenzte Beziehung, die von den Formen der regulären Ehe (Islam) unterschieden werden muss.
Die arab. Formulierung nikah al-mut’a heißt zwar „Ehe des Genusses“, meint aber – nach Ansicht der Shia – einen durch Muhammad gebilligten Brauch, sich für eine bestimmte, d.h. vereinbarte Zeit und für eine vereinbarte Brautgabe als Paar zusammen zu finden.
Unter den Gelehrten der Sunniten gilt die Muta-Beziehung als ein sexuelles Vergehen („Unzucht“).
Allerdings findet sich auf sunnitischer Seite seit jüngster Zeit folgende Entsprechung: In Ägypten und in Saudi-Arabien erklärten Religionsgelehrte folgende Einrichtung für legitim: Eine Ehe wird geschlossen, wobei der Ehevertrag bereits das Auflösungsdatum beinhaltet.