Ehe (Islam)


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Der Koran kennt Vorstellungen von einer Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau bzw. zwischen Mann und mehreren Frauen (siehe Polygynie, ferner siehe Polygamie).

Vertrag
In einem Ehevertrag können die Rechte und die Pflichten der Partner festgehalten werden, so z.B. auch, ob die Ehefrau bereit ist, der Heirat weiterer Frauen zuzustimmen.

Polygynie
Im Koran, Sure 4:3, wird dem Mann die Möglichkeit zugestanden, mehrere Frauen zu heiraten. Dies sollte ursprünglich die Versorgung von Frauen und Kindern ermöglichen, deren Männer/Väter in den Kriegszügen der Muslime umgekommen waren:

„Wie ihr zu befürchten habt, den Waisen gegenüber ungerecht zu sein, so sollt ihr euch gleichfalls davor zurückhalten, eure Frauen durch Ungerechtigkeit zu betrüben. Zwei, drei oder höchstens vier könnt ihr zugleich heiraten unter der Bedingung, sie alle gleich mit Gerechtigkeit zu behandeln. Fürchtet ihr, nicht gerecht sein zu können, so heiratet nur eine, oder begnügt euch mit euren leibeigenen Frauen! So bleibt ihr bei der Gerechtigkeit (und vermeidet, viele Kinder zu haben, für die ihr nicht aufkommen könnt).“ (Koranübers. Azhar/Maher)

Brautgabe = Gabe an die Braut

Was nach alttestamentlichem Brauch eine Gabe an den Vater der Braut darstellte, um gleichsam die „Anverheiratung“ zu besiegeln, wird im Koran zu einer Gabe und Sicherheitsleistung an die Frau entwickelt: