Kirchenlehrer


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Bild Als Kirchenlehrer werden in der katholischen und orthodoxen Kirche Menschen bezeichnet, die wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung der Lehre vom christlichen Glauben geleistet haben.

In der katholischen Kirche (siehe Katholische Kirche) ist seit Papst Benedikt XIV. (1740-1758) die Bezeichnung »Kirchenlehrer« kirchenrechtlich (siehe Kirchenrecht) durch folgende vier Kriterien bestimmt:

  • Rechtgläubigkeit der Lehre
  • Heiligkeit des Lebens
  • hervorragende wissenschaftliche Leistung
  • ausdrückliche Zulassung (Approbation) durch den Papst oder die Kurie

Zu den Kirchenlehrern zählen aus der Zeit der Kirchenväter: Ambrosius (339-397), Hieronymus (347-420), Augustinus (354-430) und Papst Gregor I. (590-604). Ferner gehören aus dieser Epoche dazu: Athanasius, Basilius, Johannes Chrysostomus, Isidor von Sevilla, Leo der Große, Hilarius von Poitiers, Cyrill von Alexandrien, Cyrill von Jerusalem, Johannes von Damaskus und Ephraem der Syrer.

Aus der Zeit des Mittelalters kommen hinzu: Thomas von Aquin, Bonaventura, Anselm von Canterbury, Bernhard von Clairvaux, Beda Venerabilis, Johannes vom Kreuz, Teresa von Avila und Albertus Magnus.

Aus der Zeit der Gegenreformation stammen Franz von Sales, Petrus Canisius und Robert Bellarmin.

Die orthodoxe Kirche kennt keine formelle Anerkennung eines Kirchenlehrers. Allgemein werden Johannes Chrysostomos, Basilius von Caesarea, Gregor von Nazianz und Athanasius von Alexandria unter orthodoxen Christen so bezeichnet.

Die evangelische Kirche hat keinen entsprechenden Ehrentitel. Praktisch werden aber die Begründer der Reformation wie Martin Luther oder Johannes Calvin in ähnlicher Weise angesehen.