Kardinaldekan


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Das Amt des Kardinaldekans geht auf das 12. Jahrhundert zurück. Er wird aus der Reihe der Kardinalbischöfe gewählt und durch den Papst bestätigt. Der Kardinaldekan präsentiert und repräsentiert das Kardinalskollegium. Er muss seinen Wohnsitz in der Stadt Rom nehmen.

Wenn der Papst stirbt, wird der Kardinaldekan vom Camerlengo oder vom Präfekten des Päpstlichen Hauses über den Tod des unterrichtet. Er informiert dann alle Kardinäle und ruft sie zu den Versammlungen. Der Kardinaldekan teilt den Tod des Papstes auch dem beim Heiligen Stuhl (siehe Vatikanstadt) angestelten Diplomatischen Corps und den Staatsoberhäuptern der betreffenden Nationen mit.

Bei den Generalkongregationen führt der Kardinaldekan den Vorsitz. Kann er selbst nicht am Konklave teilnehmen, weil er über 80 Jahre alt ist, so übernimmt der Subdekan seine Funktionen dort. Ist auch dieser nicht anwesend, so übernimmt der Rangälteste der Kardinalbischöfe die Funktion des Kardinaldekan.

Bei der Sedisvakanz kommen dem Dekan folgende Aufgaben zu:

  • Er lädt die Kardinäle zum Konklave ein.
  • Er leitet den Vorgang der Papstwahl.
  • Er fragt den neu Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
  • Er fragt den neu Gewählten, welchen Namen er wählt (siehe Namenwahl)
  • Er spendet dem Neugewählten die Bischofsweihe, wenn dieser noch nicht Bischof ist.