Sedisvakanz


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lateinisch sedes vacat: der Stuhl steht leer

Die Zeit, in der das Amt des Papstes oder eines Bischofs nicht besetzt ist, heißt Sedisvakanz. Da ein Papst auf Lebenszeit gewählt wird, tritt eine Sedisvakanz üblicherweise mit dem Tod ein. Die Möglichkeit des freiwilligen Amtsverzichts ist nach dem Kirchenrecht möglich. In der Vergangenheit haben von dieser Möglichkeit nur zwei Päpste Gebrauch gemacht: Papst Cölestin V. (1210-1296) im Jahre 1294 und Papst Gregor XII. (1406-1415) im Jahre 1415 auf dem Konzil von Konstanz.

Während der Sedisvakanz liegt die Leitung der Kirche in den Händen des Kardinalskollegiums, aber nur im Rahmen der allgemeinen Aufgaben und Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Von Päpsten erlassene Gesetze dürfen in dieser Zeit in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden. Dies gilt auch für die Regelungen zur Papstwahl. Die Katholiken in aller Welt sind aufgerufen, während der Sedisvakanz besonders für eine rasche, einmütige und segensreiche Wahl (siehe Konklave) des neuen Papstes zu beten.

Die zwischenzeitliche Verwaltung der Kirche übernimmt der Camerlengo mit drei Kardinal-Assistenten, die durch Los aus den bereits in Rom eingetroffenen Kardinälen für jeweils drei Tage gewählt werden. Diese sogenannte Sonderkongregation setzt auch den Tag fest, an dem erstmals das gesamte Kardinalskollegium zur Generalkongregation zusammentritt, um die Trauerfeierlichkeiten und die Wahl des neuen Papstes vorzubereiten. Die ersten vorbereitenden Generalkongregationen finden täglich im Apostolischen Palast im Vatikan statt und werden vom Dekan des Kardinalskollegiums geleitet.