Beschneidung (Islam)


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Beschneidung bezeichnet einen chirugischen Eingriff am weiblichen oder männlichen Geschlechtsorgan, siehe Beschneidung (weiblich), siehe Beschneidung (männlich).
Hier wird ein Teil der Schamlippen bei dem Mädchen und bei dem Jungen die Vorhaut entfernt. Daneben finden sich noch weitere Varianten.

Keine Beschneidung im Koran
Der Koran nennt allerdings keine Anweisung. Der Islam kennt in der Hauptsache eine Beschneidung beim Jungen. Diese Form ist vom Judentum übernommen worden, hier galt die Beschneidung als ein von Gott an Abraham (Ibrahim) offenbartes Zeichen:

Herkunft: Jüdische Tradition
Genesis 17,10-14: “Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen. Das soll geschehen zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch. Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden in jeder eurer Generationen, seien sie im Haus geboren oder um Geld von irgendeinem Fremden erworben, der nicht von dir abstammt. Beschnitten muss sein der in deinem Haus Geborene und der um Geld Erworbene. So soll mein Bund, dessen Zeichen ihr an eurem Fleisch tragt, ein ewiger Bund sein. Ein Unbeschnittener, eine männliche Person, die am Fleisch ihrer Vorhaut nicht beschnitten ist, soll aus ihrem Stammesverband ausgemerzt werden. Er hat meinen Bund gebrochen.” (nach der Einheitsübersetzung)

Auch wenn die Beschneidung bei Jungen im Islam die Regel ist und als gute Sitte gilt, halten einige muslimische Theologen diese nicht für zwingend.

Kritische Stimmen
Menschenrechtler sehen in der Beschneidung, die an Kindern vollzogen wird, eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes des Menschen:
Die Soziologin Farideh Akashe-Böhme macht darauf aufmerksam, wie sehr durch “die Beschneidung (…) von der Elterngeneration über das weitere leibliche Schicksal eines Menschen verfügt” wird, ohne dass dessen Zustimmung erfragt wird, “in einem Alter, in dem er noch unmündig, also noch ein Kind, ist.” (Körperpraxis, 94)

Farideh Akashe-Böhme: Sexualität und Körperpraxis im Islam, Frankfurt a.M., 2006.