Abt, Äbtissin


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hebräisch “abba” : Vater

Abt ist ursprünglich die Bezeichnung des Mönches, der durch Vorbild, Mahnung und geistliches Wort die anderen (zuerst in der Wüste lebenden) Mönche im gottgeweihten Leben bestärkt und vertieft.

Nach Herausbildung einer festen klösterlichen Lebensform ist er der Vorsteher der Gemeinschaft mit rechtlichen Befugnissen. Der Abt bleibt aber weiter der geistliche Vater, der das spirituelle Leben der Abtei anregt. Äußeres Zeichen ist der Abtsstab. Die Priesterweihe war ursprünglich mit der Abtaufgabe nicht verbunden. Der kirchliche Rang entspricht etwa dem eines Bischofs. Dem Abt entspricht in Frauenklöstern die Äbtissin.

Erste Auskunft Religion, Benno-Verlag