Abtei


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Abteien sind Klöster (siehe Kloster), denen ein Abt bzw. eine Äbtissin vorsteht Abt, Äbtissin. Diese Klöster haben in der Regel ein eigenes Vermögens- und Verwaltungsrecht und sind damit selbstständig.

Frauen oder Männer, die als Gemeinschaft in einer Abtei leben, nennt man Nonnen oder Mönche. Sie leben nach einer bestimmten Regel, nach einer festgelegten religiösen Lebensform.