Ablass


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lateinisch Indulgentia

Bei einem Ablass werden nach katholischer Lehre zeitliche Sündenstrafen durch gute Werke (Gebet, Almosen, Pilgern) teilweise oder ganz erlassen.

In der frühchristlichen Kirche mussten Sünder für schwere Sünden unterschiedliche öffentliche Bußen auf sich nehmen, bevor sie vom Priester oder Bischof die Lossprechung erhielten und wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wurden. Zu den Bußübungen gehörten das strenge Fasten, die Teilnahme an Pilgerreisen, später die Almosengabe, gute Werke oder Gebete. Wenn ein Mitchrist, der während der Zeit der Verfolgung um des Glaubens Willen gelitten hatte, Fürbitte für einen Sünder einlegte, konnte diese Buße erlassen oder verringert werden. Diesen Nachlass öffentlicher Bußwerke nannte man später Ablass. Ein Nachlass der Sünden konnte damit jedoch nicht erreicht werden.

Im Mittelalter bürgerte sich in der Amtskirche der so genannte Ablasshandel ein. Er führte zu schlimmen Entartungen des Ablasswesens. Die Gewährung eines Ablasses wurde in starkem Maße ein Vorrecht des Papstes, der darin eine Einnahmequelle sah. Geistliche verkauften Ablässe und behaupteten, auch ohne persönliche Reue des Sünders seien ihm die Sünden damit bereits vergeben.

Mit dem eingenommen Geld finanzierte der Papst seine aufwendige Hofhaltung und den Bau prunkvoller Kirchen (z.B. Petersablass zur Finanzierung der Peterskirche (siehe Petersdom) in Rom ). Diese Praxis brachte u. a. Martin Luther dazu, mit der katholischen Kirche zu brechen und sich für eine Reformation einzusetzen.