Mahdî (arab. »der [durch Gott] Rechtgeleitete«. Im sunnitischen Islam (siehe Sunna) der endzeitliche Führer, der die islamische Gemeinschaft vor dem Anbruch des Jüngsten Gerichts zur Rechtschaffenheit führt und das göttliche Recht wiederherstellt.
Im shî’itischen Islam (siehe Schiiten) wird der Mahdî als Wiederkunft des seit dem Jahr 873 »Verborgenen Imâm« (siehe Imam) vorgestellt.
Im Verlauf der Geschichte traten immer wieder Persönlichkeiten auf, die die Mahdî-Würde für sich in Anspruch nahmen. Bekannte Namen sind der Mahdî Muhammad Ahmad (gest. 1885), der im Sudan gegen die ägyptisch-britische Kolonialherrschaft kämpfte. Auch der Gründer der Ahmadîya (siehe Ahmadiya), Mîrzâ Ghulâm Ahmad (1839-1908), hielt sich für den Mahdî; ebenso Sayyid ’Alî Muhammad, genannt Hazrat-i Báb (siehe Bab), der 1844 den Bâbismus (siehe Babismus) begründete.