Der Laizismus definiert das Verhältnis von Kirche/Religion und Staat, indem er von einer Trennung beider ausgeht. Staat, Schule usw. sollen sich weltanschaulich neutral verhalten. Das schließt ein, dass der Staat souverän, also ohne religiöse Legitimierung handelt, andererseits die freie Religionsausübung des Einzelnen garantiert. Laizismus meint, dass die Dinge des Staates nicht vom Klerus entschieden werden.
Der Begriff »Laizismus« rührt von der Unterscheidung von Klerus (Priestern) und Laien in der römisch-katholischen Kirche her. Dabei werden die Laien als Nicht-Kleriker definiert, was besonders im Christlichen problematisch ist. Denn im Christlichen ist ein Laie ein zum Volk (laos) Gottes gehörender, zutreffend also sowohl auf Kleriker als auch auf Nicht-Kleriker. Erst im Laufe der Geschichte bekam der Begriff Laie in der Unterscheidung vom geweihten Amtsträger (Kleriker) die Bedeutung von Nicht-Fachmann.
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