Naturrecht


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Bild lateinisch: ius naturale

Naturrecht ist das Recht, das nicht durch die Gesetzgebung des Staates zustande kommt. Das Naturrecht ist demzufolge überstaatlich bzw. vorstaatliches Recht, welches dem Menschen aufgrund seiner Natur zukommt. Die Vorstellung vom Naturrecht steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus.

Die Idee des Naturrechts liegt bereits in der griechischen Philosophie begründet, insbesondere der Stoa. Im Mittelalter sah Thomas von Aquin das Naturrecht als Teilhabe des Menschen am göttlichen Recht. In der Aufklärung wurde die Vorstellung vom Naturrecht weiterentwickelt und diente als Argument gegen den Absolutismus (so beispielsweise in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1776 und in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789).

Das Naturrecht umfasst grundlegende Rechte (siehe Menschenrechte) wie das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person. Da dieses Recht in der Natur des Menschen begründet ist, kommt es allen Menschen in gleichem Maße zu. Das Naturrecht kann – beispielsweise in Diktaturen – im Gegensatz zum staatlichen Recht stehen.