Menschenrechte


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Menschenrechte sind die angeborenen unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen, die die moralische und rechtliche Basis der Menschheit bilden. Sie sind vor- und überstaatlich, d.h. höher gestellt als die Rechte des Staates. Sie können daher auch nicht von diesem verliehen, sondern nur als solche anerkannt werden. Zu den Menschenrechten gehören:

1) die sog. liberalen Verteidigungsrechte:

  • das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit
  • das Recht auf (Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit)
  • das Recht auf Eigentum
  • das Recht auf Gleichheit (d.h. das Verbot rassistischer, geschlechtlicher, religiöser, politischer und sonstiger Diskriminierung)
  • das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung

2) die sog. demokratischen und sozialen Rechte:

  • das Recht auf Freizügigkeit
  • die Versammlungsfreiheit
  • die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (d.h. auch Streikrecht)
  • das Wahlrecht
  • das Recht auf Erwerbsmöglichkeit und gerechten Lohn
  • das Recht auf Bildung

Die Tatsache, dass die Menschenrechte in aller Welt täglich gebrochen werden zeigt, dass Rechte nicht ein für allemal gegeben, sondern immer wieder eingefordert werden müssen, dass Recht gegen Unrecht immer wieder aufs neue durchgesetzt werden muss.

Umfangreiche Informationen zu den Menschenrechten finden sich im Internet.

Bundeszentrale für politische Bildung