Überlieferung (Bahai)


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Gleich dem Judentum, dem Christentum und dem Islam zählt auch der Bahá’ismus (Bahá’í-Religion [siehe Bahai]) zu den siehe Offenbarungsreligionen. Und wie der Islam ist er eine Buch- und Gesetzesreligion [siehe Buch und Gesetz (Islam)], in der Gottes Weisungen als religiöse Norm verbindlich niedergelegt sind.

Die wichtigste Offenbarungsquelle ist das um 1873 von Bahá’ulláh (siehe Baha Allah), dem Stifter des Bahá’ismus, verfasste Kitáb al-Aqdas (siehe Kitab-i-Aqdas). Es enthält das Religionsgesetz der Gemeinschaft und ist als das »Heiligste Buch« in seiner herausragenden Bedeutung allen anderen Texten vorgeordnet. Weitere wichtige Werke Bahá’ulláhs sind das Kitáb al-Íqán (»Buch der Gewissheit«), das Lawh-i ibn-i dhi’b (»Brief an den Sohn des Wolfes«) und eine Vielzahl von kleineren Werken, die zumeist »Sendschreiben« (alwâh, [Plural von »lawh«] = »Tafel«, »Tablet«) genannt werden. Von großer Bedeutung sind im Bahá’ítum auch das Schrifttum ’Abdul Bahás, des ältesten Sohns und unmittelbaren Nachfolgers Bahá’ulláhs, sodann die an Zahl und Inhalt umfangreichen Werke des »Hüters« Shoghi Effendi.

Neben dem eigenen Offenbarungsgut wird im Bahá’ítum auch das Schrifttum der ihm unmittelbar vorausgegangenen Religionsgemeinschaft des Bábismus (siehe Babismus) als göttlliche Offenbarung verehrt. In der Betonung der »Einheit der Religionen« (siehe Einheit) werden zudem auch die heiligen Bücher der Juden, Christen und Muslime als von Gott kommend anerkannt, ohne aber kanonische Geltung beanspruchen zu können.