Menschenrechte (Geschichte)


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Die Wurzeln der Menschenrechte liegen bereits in der Antike, bezogen sich jedoch hier nur auf die Angehörigen der griechischen Polis bzw. im römischen Reich auf die Bürger Roms. Mit der Entwicklung des Christentum setzte sich schließlich der Gedanke durch, dass der Mensch Abbild Gottes (Gen 1,27) ist. Damit ließ sich nun die Gleichheit aller Menschen begründen. Darüber hinaus erfuhr die Würde des Menschen durch den Glauben an die Menschwerdung Gottes in Christus eine enorme Steigerung.

Die Grundlagen des modernen Menschenrechtsgedankens wurden aber in der Zeit der Aufklärung geschaffen. Als eine Art »Vater« der modernen Menschenrechte gilt John Locke, der den Gedanken der dem Menschen von Natur aus gegebenen Rechte erarbeitet. Diese Naturrechtsidee fand im 18. Jahrhundert große Verbreitung und schuf die theoretische Grundlage für die 1776 verkündete Amerikanische Unabhängigkeitserklärung mit den Virginia Bill of Rights, dem ältesten Menschenrechtskatalog. Auch die berühmteste Schrift zu diesem Thema basiert auf den Ideen John Lockes, die Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789. Sie gilt als Grundlage und Programm der modernen Menschenrechtsbewegung und -diskussion.

Mit dem Entstehen und Erstarken der Arbeiterbewegung und der sozialistischen und kommunistischen Ideen wurde im 19. Jahrhundert eine weitere Etappe in der Entwicklung der Menschenrechte eröffnet. Nachdem im 18. Jahrhundert der Mensch als Individuum im Vordergrund stand, rückte nun im Zuge der Entwicklung zur Massengesellschaft stärker ins Bewusstsein, dass er auch als soziales Wesen existiert und über grundlegende Bedürfnisse verfügt, die ihm von Natur aus gegeben sind und befriedigt werden müssen. Spätestens mit dem Sieg der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution 1917 und der Gründung des ersten sozialistischen Staates, der Sowjetunion, rückten die Rechte der Menschen auf Nahrung, Obdach, Arbeit, Bildung usw. in den Blick der Politik.

Die im Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte markierte einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung und Ausweitung der Menschenrechte. Ziel der 30 Artikel umfassenden Erklärung ist es, für die Menschenrechte und fundamentalen bürgerlichen Freiheiten einzutreten und sie zu fördern. Die Erklärung verkündet die persönlichen, zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen, die nur durch die Anerkennung der Rechte und Freiheiten anderer und durch die Erfordernisse der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt eingeschränkt sind.

Im Jahre 1950 wurde schließlich von den Mitgliedern des Europarates die Europäische Menschenrechtskonvention beschlossen, mit der sie sich verpflichten, allen Personen, die ihrer Herrschaft unterstehen, bestimmte Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewähren. Vor allem die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung enthaltenen Rechte werden geschützt, insbesondere das Recht auf Leben, Freiheit von der Sklaverei, Meinungsfreiheit, Schutz vor der Folter, Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens. Um die Einhaltung der Konvention zu gewährleisten, wurden die Europäische Menschenrechtskommission und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtet.

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