Bei der Kirchweihe wird eine Kirche ihrer Bestimmung als Versammlungsort der Gemeinde übergeben. Die Kirchweihe leitet in der Regel der Ortsbischof, in einem Verhinderungsfall ein anderer Bischof. Als Ausnahmefall gilt, wenn eine Kirchweihe von einem dazu eigens beauftragten Priester vorgenommen wird.
Die Liturgie der Kirchweihe war im Laufe der Geschichte vielfachen Einflüssen und Veränderungen unterworfen. Der heutige Kirchweihritus findet im Rahmen einer Messfeier statt und besteht:
- aus der Segnung des Wassers am Taufbrunnen mit Entzünden der Osterkerze und Tauferinnerung der Gemeinde
- Segnung des Ambos (Lesepult) als Ort der Verkündigung des Wortes Gottes zu Beginn des Wortgottesdienstes
- Weihe des Altares vor der Eucharistiefeier
- Segnung des Tabernakels nach der Kommunion