Judenstern


CC-BY  reliLex Nachschlagen

Der Begriff »Judenstern« (manchmal auch »Gelber Stern«) war im Nationalsozialismus die Bezeichnung für den Davidstern. Er diente zur Kennzeichnung der Juden und musste sichtbar auf der Kleidung getragen werden.

Bild Nach ihrer Machtübernahme im Jahr 1933 begannen die Nationalsozialisten mit den Planungen einer Kennzeichnungspflicht für Juden. In den Konzentrationslagern (KZ) wurden jüdische Häftlinge bereits ab 1933 mit einem gelben Dreieck gekennzeichnet. Die Ausweitung dieser Pflicht auf das gesamte Deutsche Reich erfolgte schließlich am !. September 1941.

Fortan mußten alle ca. 200.000 auf deutschem Reichsgebiet verbliebenen Juden (ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) in der Öffentlichkeit auf der linken Brustseite der Kleidung einen sechszackigen gelben Stern mit der Aufschrift »Jude« tragen. Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland war verpflichtet, sie zu zehn Pfennig pro Stück an alle Juden auszugeben. Die Empfänger mussten bestätigen, das Abzeichen »sorgfältig und pfleglich zu behandeln«. Wer den Stern nicht ordnungsgemäß trug oder ihn zu verdecken versuchte, wurde verhaftet. Die Verordnung verbot Juden außerdem, ihren Wohnort ohne polizeiliche Erlaubnis zu verlassen. Ausgenommen von der Verordnung waren zum Teil in »Mischehen« lebende Juden. Ab dem 13. März 1942 wurden auch von Juden bewohnte Wohnungen mit einem Davidstern gekennzeichnet.

Mit dem »Gelben Stern« waren Juden äußerlich erkennbar und mussten in der Öffentlichkeit jederzeit mit Schikanierungen und antisemitischen Angriffen (siehe Antisemitismus) rechnen. Viele verließen ihre Wohnungen daher nur noch selten. Im Oktober 1941 begann die systematische Deportation der im Deutschen Reich lebenden Juden in die Vernichtungslager in Osteuropa. Die Kennzeichnung, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und das wenige Wochen nach Einführung des »Gelben Sterns« erlassene Auswanderungsverbot waren dabei wichtige Voraussetzungen für den »reibungslosen Ablauf« der Deportationen (siehe Endlösung).

www.dhm.de