In Deutschland führen die Anfänge der Freikirchen zum Teil vor die Reformationszeit zurück, andere entstanden um die Mitte des 19. Jahrhunderts.
Freikirchen unterscheiden sich von anderen Kirchen vor allem durch ein bestimmtes Kirchen- und Gemeindeverständnis sowie durch ihren Frömmigkeitsstil. Die Aufnahme in die Gemeinschaft erfordert eine bewusste Glaubensentscheidung. Rechtlich und organisatorisch vertreten die Freikirchen dem Staat gegenüber das Prinzip der Selbstfinanzierung und Selbstverwaltung und verzichten darauf, dass der Staat für sie die Kirchensteuer einzieht.
Hierzulande umfassen die Freikirchen im Vergleich zur evangelischen und römisch-katholischen Kirche nur eine kleine Zahl von Mitgliedern. Im weltweiten Maßstab sind es jedoch im Einzelfall zahlenmäßig große Kirchen.
1926 haben sich Freikirchen und freikirchliche Gemeindeverbände zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) zusammengeschlossen. Ihr gehören als Mitglieder an:
- Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland KdöR
- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland KdöR
- Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR
- Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR
- Evangelisch-methodistische Kirche KdöR
- Die Heilsarmee in Deutschland KdöR
- Kirche des Nazareners e.V.
- Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden GmbH,
- Gemeinde Gottes KdöR
und als Gastmitglieder:
- Evangelische Brüder-Unität KdöR – Herrnhuter Brüdergemeine
- Freikirchlicher Bund der Gemeinde Gottes e.V.,
- Freikirchlich-Evangelisches Gemeindewerk e.V.,
- Anskar-Kirche e.V.
- Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland KdöR