Als »Evangelische« Kirchen bezeichnet man die Kirchen, die aus der Reformation hervorgegangen sind. Der Begriff leitet sich von Evangelium = Gute Nachricht ab. In Deutschland unterscheidet man
- Lutherische Kirchen, deren Grundlage die Confessio Augustana, das sog. Augsburger Bekenntnis von 1530 (Verfasser: Philipp Melanchthon) ist. Zur wahren Einheit der Kirche genügt danach (CA7) die Übereinstimmung in der Wortverkündigung dem Evangelium gemäß und in der Sakramentsverwaltung gemäß dem Evangelium. Die Tradition, die in der Katholischen Kirche (siehe Katholische Kirche) eine große Rolle spielt, ist nicht ausgeblendet, hat aber keinen dogmatischen Rang (siehe Dogma). Die erste Struktur stammt von Martin Luther, der besonderen Wert auf die qualifizierte Wortverkündigung legte und durch Visitationen überwachte.
- Reformierte Kirchen, die ihre Wurzeln in der Schweiz und in Frankreich haben (Huldrych Zwingli, 1484-1521, Zürich und Johannes Calvin, 1509-1564, Genf). Sie sind erkennbar an liturgischer Schlichtheit und Strenge und ihrem politischen Engagement
- Unierte Kirchen, die aus dem Bündnis zwischen Reformierten und Lutheranern von 1817 (siehe Altpreußische Union) unter dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. hervorgingen.
Evangelische Kirchen sind als Landeskirchen organisiert, den bis 1918 bestehenden Ländergrenzen folgend. Ursprünglich galt das Landesoberhaupt auch als Kirchenoberhaupt, bis 1918 die Trennung erfolgte. Seitdem werden sie von einem Landesbischof und einer Synode geleitet, deren Mitglieder durch Wahlen aus den Gemeinden hervorgehen.