Basilika


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griechisch basilike stoa: königliche Halle

Im alten Athen war die Basilika das Amtsgebäude des oberstes Richters und in hellenistisch-römischer Zeit eine langgestreckte Markt- und Gerichtshalle. Der Name Basilika wurde nach dem Ende der Verfolgungszeit für den christlichen Kirchenbau übernommen.

Die frühchristliche Basilika besteht aus einem Mittelschiff zwischen je einem oder zwei schmaleren und niedrigeren Seitenschiffen. In der karolingischen Zeit entstand der kreuzförmige Grundriss, bei dem das Langhaus das Querschiff durchdringt, über die Kreuzung hinausgeht und dann in der Apsis endet. Der eigentlichen Kirche ist oft noch ein sogenanntes Atrium vorgesetzt. Die Basilika blieb in mannigfachen Abwandlungen die im Abendland vorherrschende Grundform des Kirchenbaus. Doch setzte sich in der deutschen Spät-Gotik die Hallenkirche stärker durch.

In liturgischem Sinn bedeutet »Basilika« eine Kirche von bedeutendem Rang. Den Ehrentitel »Basilika« haben in Deutschland beispielsweise die Dome von Worms, Speyer und Bamberg. Auch verschiedene Wallfahrtskirchen tragen diese Bezeichnung: Vierzehnheiligen, Kevelaer und Altötting.

siehe Basilica maior
siehe Basilica minor
siehe Lateranbasilika