Oberkirchenrat


CC-BY  reliLex Nachschlagen

Oberkirchenrat (auch Oberlandeskirchenrat oder Oberkonsistorialrat) ist die Dienstbezeichnung eines Geistlichen oder Juristen innerhalb der evangelischen Kirche, der in einer kirchlichen Spitzenbehörde (z.B. Landeskirchenamt, Konsistorium, Kirchenamt der EKD) eine Abteilung (Referat) leitet.

In einzelnen evangelischen Landeskirchen, so in Württemberg und Oldenburg, bezeichnet „Oberkirchenrat“ auch die oberste kirchliche Verwaltungsbehörde selbst.