Zur Bestätigung der Konfirmation erhält der Konfirmand/die Konfirmandin eine Urkunde. Diese Urkunde enthält den Namen, das Datum der Konfirmation und den Konfirmationsspruch.
Man braucht diese Urkunde, wenn man zum Beispiel Taufpate/Taufpatin oder Kirchengemeinderat/Kirchengemeinderätin (Presbyter) werden will.