Seligsprechung


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Die katholische Kirche verehrt Selige und Heilige als Zeugen vorbildhaften Christseins in ihrer Zeit. Die Seligsprechung stellt eine Frau oder einen Mann als Beispiel christlichen Lebens für die Kirche eines Landes, eines Bistums oder auch für eine bestimmte kirchliche Gemeinschaft heraus. Dagegen dehnt die Heiligsprechung (siehe Kanonisation) diese Verehrung auf die ganze Weltkirche aus.

Der Seligsprechung geht ein Seligsprechungsprozess voraus, der vom Ortsbischof eingeleitet wird. Die Ortskirche ist auch verantwortlich für das Sammeln von Informationen über den betreffenden Menschen, die belegen, dass sein Leben und Sterben außerordentlich war, ob er im Ruf der Heiligkeit stand, herausragende Tugenden vorlebte, ein Martyrium (siehe Märtyrer) erlitt oder Wunder tat.

Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die gesammelten Akten nach Rom an die vatikanische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen weitergeleitet. Diese 1969 von Papst Paul VI. im Zuge einer Kurienreform gegründete Institution prüft in einem eigenen Verfahren die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen. Über Wunder, die von der oder dem Betreffenden erwirkt worden sein sollen, holt die Kongregation mehrere voneinander unabhängige Gutachten ein.

Bei Menschen, die als Märtyrer seliggesprochen werden, entfällt die Notwendigkeit eines Wunders. Das Kirchenrecht zu Selig- und Heiligsprechungen wurde zuletzt 1983 neu geregelt.

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