Tag : Kirchensteuer

lateinisch: vermischte Sache Die Bezeichnung »res mixta« stammt aus dem deutschen Staatskirchenrecht und bezeichnet Sachgebiete, die in gemeinsamer Verantwortung des Staates und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften liegen. Zu den klassischen Sachgebieten mit gemeinsamer Verantwortung zählen: der Religionsunterricht die Ausbildung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern an Theologischen Fakultäten die Militärseelsorge die Gefängnisseelsorge die Kirchensteuer Diese Regelung stellt ..

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Unter Kirchensteuer versteht man eine Steuer, die einige der öffentlich anerkannten Religionsgemeinschaften von ihren jeweiligen Mitgliedern zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben erheben. Die Berechtigung zur Erhebung der Kirchensteuer ergibt sich aus Artikel 140 des Grundgesetzes. Die Höhe der Steuern beträgt je nach Bundesland zwischen 8 % (in Bayern und Baden-Württemberg) und 9 % der Lohn- oder ..

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