res mixta


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lateinisch: vermischte Sache

Die Bezeichnung »res mixta« stammt aus dem deutschen Staatskirchenrecht und bezeichnet Sachgebiete, die in gemeinsamer Verantwortung des Staates und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften liegen.

Zu den klassischen Sachgebieten mit gemeinsamer Verantwortung zählen:

  • der Religionsunterricht
  • die Ausbildung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern an Theologischen Fakultäten
  • die Militärseelsorge
  • die Gefängnisseelsorge
  • die Kirchensteuer

Diese Regelung stellt einen Kompromiss zwischen der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche einerseits und dem Wunsch nach gleichmäßiger Förderung aller Religionen und Weltanschauungen andererseits dar.