Scharia


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arabisch sharî’a: Weg zur Tränke

Scharia ist ein Begriff, der den Rechtsrahmen als Grundlage für die Gemeinschaft der Muslime (siehe Umma) bezeichnet.

Die Scharia enthält die von Gott gesetzte Ordnung, die für alle Zeiten durch Mohammed offenbart wurde und bis zum Jüngsten Gericht weltweite Geltung beansprucht. Sie gibt Regeln für das Verhalten der Menschen in Bezug auf Gott und zu den Mitmenschen.

Die Normen der Scharia unterscheiden zwischen dem, was pflichtgemäß (wâjib), empfehlens- oder wünschenswert (mustahabb oder sunna), erlaubt (mubâh), missbilligt oder verpönt (makr?h) und was verboten (harâm) ist.

In den islamischen Ländern wird die Anwendung der Scharia unterschiedlich gehandhabt. Gewöhnlich gelten nur noch

  • die kultischen Vorschriften (’ibâdât), die zum Beispiel das Gebet, die Speiseregeln, das Fasten und die Pflicht zum Spenden (zakat) regeln.
  • das Zivilrecht (ahwâl ash-shakhsîya = Ehe-, Kindschafts- und Erbrecht)
  • das Recht der Frommen Stiftungen (wâqf), wo es um die Verwaltung des Besitzes von Moscheen, islamischen Kranken- oder Waisenhäusern, islamischen Schulen und anderen religiösen Einrichtungen geht.

Daneben bestehen in den meisten islamischen Staaten seit dem 20. Jahrhundert säkulare (weltliche) Regeln in Form staatlicher Gesetze. Diese beruhen oft auf europäischen Vorbildern und somit auf den Vorstellungen der westlichen Rechtsauffassung (vor allem im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts, aber auch oft in den Strafgesetzen). In den Strafgesetzen kommt in mehreren islamischen Ländern eine Mischung aus Scharia-Regeln und westlichen Auffassungen vor.

Ein Teil der Muslime fordert, für alle Gesetze die Regeln der Scharia zu übernehmen oder zumindest die Scharia zum alleinigen Maßstab der Gesetze zu machen. Bespielsweise haben einige Länder die Steinigung bei Ehebruch oder die Amputation der Hand bei Diebstahl in ihre Gesetze aufgenommen, weil dies als Regelung der Scharia angesehen wird.

In vielen islamischen Ländern stoßen diese Forderungen aber auch auf starken Widerstand. Es ist schwierig, die Forderung nach vollständiger Einführung der Scharia mit den Menschenrechten in Einklang zu bringen, da laut Scharia manchmal unterschiedliche Regeln für Muslime oder Nichtmuslime gelten. So würde beispielsweise vor Gericht die Aussage eines Muslims gemäß Scharia mehr gelten als die eines Christen. Der Austritt aus dem Islam wäre danach mit einer Strafe belegt, während der Wechsel vom Christentum oder Judentum zum Islam als Religionsfreiheit gilt.