Muta-Beziehung


CC-BY  rpi-virtuell Nachschlagen

Der Begriff meint insbesondere im shiitischen Islam eine zeitlich begrenzte Beziehung, die von den Formen der regulären Ehe (Islam) unterschieden werden muss.

Die arab. Formulierung nikah al-mut’a heißt zwar “Ehe des Genusses”, meint aber – nach Ansicht der Shia – einen durch Muhammad gebilligten Brauch, sich für eine bestimmte, d.h. vereinbarte Zeit und für eine vereinbarte Brautgabe als Paar zusammen zu finden.

Unter den Gelehrten der Sunniten gilt die Muta-Beziehung als ein sexuelles Vergehen (“Unzucht”).

Allerdings findet sich auf sunnitischer Seite seit jüngster Zeit folgende Entsprechung: In Ägypten und in Saudi-Arabien erklärten Religionsgelehrte folgende Einrichtung für legitim: Eine Ehe wird geschlossen, wobei der Ehevertrag bereits das Auflösungsdatum beinhaltet.