Kalifat


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Kalifat (arab. khilâfa). Bezeichnung für die weltlich-religiöse Herrschaft im Islam. Der Amtsträger ist der Kalif (khalîfa = »Nachfolger«, »Stellvertreter«), der auch »Vertreter des Gesandten Gottes [d.i. Muhammad]« (khalîfat ras?l Allâh), »Fürst der Gläubigen« (amîr al-mu’minîn) oder »Vorbeter« (imâm) genannt wird.

Nach Ansicht der siehe Sunniten (siehe Sunna) haben weder Gott (Allâh) noch der Prophet Muhammad eine Nachfolgeverfügung hinsichtlich der Leitung der Gemeinschaft (siehe Umma) nach dem Tode Muhammads (632) getroffen. Das Amt des Kalifen entstand somit aus der Notwendigkeit der politischen und geistlichen Führung der rasch anwachsenden jungen Gemeinde.

Nach dem Ableben Muhammads wurde Ab? Bakr zum ersten Kalifen gewählt. Ihm folgten ’Umâr, ’Uthmân und ’Alî als Führer der islamischen Gemeinschaft. Sie werden als die »Vier rechtgeleiteten Kalifen« bezeichnet.

Die Shî’iten (siehe Schiiten) gehen davon aus, dass die Errichtung des Kalifat eigens für ’Alî (siehe Ali) vorgesehen war, weshalb sie die ersten drei Kalifen und auch die Nachfolger ’Alîs im Kalifenamt nicht anerkennen. [Die Shî’iten schufen an ihrer Stelle das Amt des Imâmats (siehe Imam).]

Im Laufe der Geschichte entstanden in der islamischen Welt große Dynastien, deren Herrscher die Kalifenwürde ausübten. Bekannt sind das Kalifat der Umaiyaden von Damaskus (661-750) und das der ’Abbâsiden von Bagdad (750-1258). Auch die Umaiyaden von Córdoba (Spanien = Al-Andal?z; 929-1031) und die ägyptischen ’Abbâsiden (1261-1517) beanspruchten die Kalifenwürde. Seit etwa 945 bestand die Funktion der Kalifen im Wesentlichen nur noch darin, durch Einsetzungsurkunden die jeweiligen Lokalfürsten zu legitimieren. Eine Funktion als geistliche Führer des Islams übten die Kalifen kaum aus. Nachdem 1258 Bagdad von den Mongolen erobert und der letzte ’Abbâsiden-Kalif hingerichtet worden war, übernahm um 1460 das Osmanische Reich (Türken) das Kalifat; es wurde 1924 nach der Umwandlung der modernen Türkei in eine laizistische (weltliche) Republik abgeschafft. Das Kalifat hat seither zu bestehen aufgehört.