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Freigelassener


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Freigewordener Sklave

Nach dem AT soll im Sabbatjahr und im Jubeljahr, d.h. alle sieben und alle fünfzig Jahre eine Freilassung stattfinden (Ex 21,2; Lev 25,39-41).

In Apg 6,9 werden »Libertiner« (vom lat. libertinus: Freigelassener) erwähnt, die in Jerusalem eine Synagogengemeinde bildeten. Es handelt sich vermutlich um Juden, die aus römischer Kriegsgefangenschaft freigelassen worden sind.




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    • Abtreibung
      Unterbrechung der Schwangerschaft durch einen mechanischen Eingriff (zum Beispiel durch Absaugen) oder Medikamente. Eigen-Abtreibung (durch die Schwangere selbst) oder Fremdabtreibung ist nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland strafbar. Straffrei ist der Schwangerschaftsabbruch nach einer Entscheidung des. Bundesgerichtshofes, sofern er nach vorhergehender Begutachtung aus medizinischen bzw. genetischen oder bestimmten sozialen Gründen innerhalb der ersten ..Read more

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