Mit diesem Ausdruck wird eine Form der sogenannten »aktiven Sterbehilfe“ bezeichnet, bei der jemand dem ausgesprochenen Todeswunsch eines Menschen folgt und durch lebensverkürzende Maßnahmen den Tod herbeiführt. Solch eine Massnahme kann beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten sein, die zum Tode führen.
Tötung auf Verlangen ist verboten und in den deutschsprachigen Ländern mit Gefängnisstrafe bedroht.
Einige Länder (z.B. Niederlande) haben unter bestimmten Bedingungen die Strafbarkeit abgeschafft.
Dies führt nach Berichten immer wieder dazu, dass schwer kranke, pflegebedürftige Menschen entweder auf Verlangen von Angehörigen oder bisweilen auch nur aufgrund der Entscheidung eines Arztes getötet werden, ohne dass sie einen entsprechenden Wunsch geäußert haben.