Sterbehilfe


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Unter den Begriff der Sterbehilfe kann je nach Definition, sowohl die medizinische Sterbebegleitung, als auch die passive Sterbehilfe (siehe Passive Sterbehilfe und die aktive Sterbehilfe (siehe Euthanasie) fallen. Passive Sterbehilfe bedeutet, dass bei schwerkranken Patienten auf lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen verzichtet wird. Während passive Sterbehilfe in vielen Ländern, auch in Deutschland, zumindest teilweise geduldet wird, steht aktive Sterbehilfe in allen Staaten der Erde außer den Niederlanden unter Strafe. Allerdings ist auch in Deutschland das Strafmaß für die Tötung auf Verlangen geringer als bei anderen Tötungsdelikten. Der Strafrahmen beträgt zwischen einem halben und fünf Jahren Gefängnis. Ärzte können in Deutschland denkbare medizinische Maßnahmen unterlassen, wenn es nur noch darum geht, das Sterben zu verlängern. Strikt verboten ist aber eine gezielte Lebensverkürzung durch Eingriffe, die den Tod herbeiführen oder beschleunigen sollen. Eine Kategorie zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe stellt das ärztlich unterstützte Sterben dar. Sterbewillige töten sich zwar selbst, bekommen aber von einem Arzt entsprechende Anleitungen oder Medikamente.