Todesstrafe (Bibel)


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Im altorientalischen Recht findet sich die Todesstrafe sehr oft; der Codex Hammurapi z.B. sieht sie für über dreißig Fälle vor. Das assyrische Recht war noch strenger. Arten der Todesstrafen waren bei den Babyloniern in der Regel das Ertränken im Fluss, bei den Assyrern das Pfählen.
Das hetitische Recht dagegen war milder, es suchte vor allem die Entschädigung des Betroffenen zu erreichen. Das alttestamentliche Recht bestrafte folgende Verbechen mit dem Tod: religiöse Vergehen (Zauberei, Götzendienst, Verfluchung des Namens Jahwe, Kinderopfer, Sabbatentweihung); Sexualdelikte (vgl. Lev 20,10-21); Mord und Totschlag (Ex 21,12-14); Auflehnung gegen die Eltern (Ex 21,15 ); Menschenraub (Ex 21,16); falsches Zeugnis (Dtn 19,19); Majestätsverbrechen in der Königszeit (z.B. 1.Kön 2,25-34). Die häufigste Hinrichtungsart war die Steinigung; daneben gab es Verbrennen und Pfählen, in der Römerzeit kamen die Enthauptung und die Kreuzigung hinzu.
Hierbei spielte die Abschreckung weniger eine Rolle, sondern verwies einerseits auf den Tat-Folge-Zusammenhang (siehe Tat-Folge-Zusammenhang im NT) bzw. das siehe Ius talionis und andererseits die Begründung, die in der Bibel das Heiligkeitsgesetz gibt: das Ausmerzen alles Entweihenden aus Volk und Land (siehe Lev 20,3-1) bzw. die Forderung des Deuteronomiums: »Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen« (Dtn 13,6; Dtn 17,7 und öfter). Die totale Heiligkeit Gottes verlangte die totale Heiligkeit des Volkes.