Synagogenpersonal


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Das Synagogenpersonal setzt sich wie folgt zusammen:

  • Der Rabbiner (Raw) ist kein Angestellter der Synagoge, sondern der Gemeinde. Zur Ausbildung eines Rabbiners gehört, dass er ein Rabbinerseminar besuchen muss. Die Tradition verlangt, dass er danach eine Ordination (Semicha) verliehen bekommt. In Reformgemeinden können Frauen auch als Rabbinerinnen tätig sein.
  • Der Kantor (Chasan) leitet während dem Gebet die Gemeinde. Im Gebet vor Gott vertritt er als Gesandter die Gemeinde (Schaliach zibbur), wenn in kleineren Gemeinden kein Kantor vertreten ist, kann jedes männliches Gemeindemitglied aufgefordert werden den Gottesdienst zu leiten.
  • Der Synagogendiener (Schamasch) ist für die Instandhaltung und Obhut ebenso für die rituellen Gegenstände verantwortlich. Oft vertritt er den Kantor oder er liest die Tora vor.
  • Der Laienvorsteher (Gabbai, Panass) ist für die Finanzen der Gemeinde zuständig, ist auch Präsident und zweiter Vorsteher der Gemeinde.
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