Staatsreligion


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Unter Staatsreligion versteht man die Bevorzugung einer Religion gegenüber anderen durch den Staat.

Ein Staat identifiziert sich also mit einer Religion, was in manchen Fällen zu Benachteiligungen der anderen Religionen führen kann.
In der Geschichte wird deutlich, dass alle antiken Kulturen eine Staatsreligion hatten, in dem der politische Staatsführer gleichzeitig auf der religiöse Führer war.

Während in den polytheistischen Religionen es häufig im privaten Feld zur Anbetung weniger bekannter Götter kam, bestand also mehr Toleranz bei der Anerkennung anderer Glaubensrichtungen. Erst mit dem Auftauchen der monotheistischen Religionen und der damit verbundenen Erwartung, dass nur diese Religion mit diesem Gott die Wahrheit bedeutet, kam es zu religiösen Verfolgungen oder Ketzertum.

Im 19. Jahrhundert kam es im Rahmen der Aufklärung in vielen Ländern zu einer Trennung von Staat und Religion. Auch wenn dies heute in Deutschland der Fall ist und der Staat sich religiös neutral verhalten muss, gibt es noch Sonderrechte. So ist die Erteilung von christlichem Religionsunterricht im Grundgesetz verankert und es herrscht noch ein Bezug auf Gott in der Verfassung – so kann ein Minister beim Amtseid schwören: ” so wahr mir Gott helfe”.