Der Rechtspositivismus vertritt die Vorstellung, dass die Geltung von Normen allein durch staatliche Gesetze begründet wird. Er hat seinen Namen daher, weil das staatliche Recht auch als positives (lat. ius positivum), d.h. gesetztes Recht bezeichnet wird. In seiner Ablehnung aller überpositiven Normen steht der Rechtspositivismus im Gegensatz zum siehe Naturrecht. Der Rechtspositivismus erlangte im 19. ..