res mixta
lateinisch: vermischte Sache Die Bezeichnung »res mixta« stammt aus dem deutschen Staatskirchenrecht und bezeichnet Sachgebiete, die in gemeinsamer Verantwortung des Staates und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften liegen. Zu…
lateinisch: vermischte Sache Die Bezeichnung »res mixta« stammt aus dem deutschen Staatskirchenrecht und bezeichnet Sachgebiete, die in gemeinsamer Verantwortung des Staates und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften liegen. Zu…
Unter Kirchensteuer versteht man eine Steuer, die einige der öffentlich anerkannten Religionsgemeinschaften von ihren jeweiligen Mitgliedern zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben erheben. Die Berechtigung zur Erhebung der Kirchensteuer ergibt…