Jizya [gespr. Dschisya] (von arab. jazâ = »Belohnung«, »Zahlung«) ist die nach Qur’ân (siehe Koran) 9:29 den Nichtmuslimen auferlegte Kopfsteuer, die in etwa das Gegenstück zur islamischen siehe Zakat (Almosen, Sozialabgabe) darstellt, die Muslime entrichten müssen. Als Gegenleistung für die jizya ist der muslimische Staat verpflichtet, den Nichtgläubigen Schutz und Sicherheit und die nach Maßgabe ..
Tag : Jizya
Ahl al-kitâb (arab.), »Leute des Buches«, Bezeichnung für Juden, Christen, Sabier und Zoroastrier, die im Besitz einer heiligen Schrift (Bibel, Tora usw.) sind. Den Anhängern dieser Religionen wurde der Status des »dhimma« (Schutz) (siehe Dhimmi) zuerkannt. Ihnen ist erlaubt, ihre Religion frei auszuüben, doch sind sie zur Entrichtung eines Tributs (siehe Jizya) [einer Art Sondersteuer] ..
Dhimmî (arab.) ist im Islam die Bezeichnung für Juden, Christen und Zoroastrier, die als »Leute der Schrift« (= Bibel) [ahl al-kitâb] einen besonderen Status unter den Nichtgläubigen besitzen und gegen Entrichtung einer Kopfsteuer (siehe jizya) im Gegensatz zu den Heiden (mushrik?n) oder Ungläubigen resp. Polytheisten (kâfir?n) (siehe Polytheismus) ihre Religion im Allgemeinen ungehindert ausüben dürfen. ..