Tag : Investiturstreit

(von 1076-1122): Zum Begriff: Die Investitur war die Einsetzung eines Bischofs in sein Amt. Dazu gehörte auch die Einkleidung mit Ring und Stab, den Zeichen seiner Würde. Das Recht der Einsetzung nahm sich in dieser Zeit der König heraus. Dass eine weltliche Macht (der König) einen Geistlichen für ein Amt bestimmen konnte, sahen die Geistlichen ..

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Mit dem Begriff Investitur bezeichnet man die Einweisung eines weltlichen oder geistlichen Lehnsnehmers in den Besitz eines Amtes oder Grundstücks und zugleich die Übertragung des Rechts, dieses zu nutzen. Damit verbunden war ein Treueeid und der Handgang, das Einlegen der gefalteten Hände in die offenen Hände des Lehnsherrn. Der formale Akt der Investitur von Bischöfen ..

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Ein Canossagang ist ein Bittgang der schwerfällt, aber von den äußeren Umständen her unvermeidlich ist. Das Wort nimmt Bezug auf den Bußgang von Heinrich IV. auf die Burg Canossa im italienischen Apenningebirge im Jahre 1077. Mit dem Gang nach Canossa verfolgte Heinrich IV. das Ziel, von Papst Gregor VII. die Aufhebung des Kirchenbannes zu erbitten. ..

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Das Wormser Konkordat ist ein am 23. September 1122 in Worms geschlossener Vertrag zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixtus II. Es beendete 1122 den jahrzehntelang währenden Investiturstreit zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt. Heinrich V. verzichtete auf die Investitur, nicht aber auf seine Anwesenheit und möglicher Einflussnahme im Falle von Pattsituationen (also bei gleicher Stimmenzahl) ..

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Urban II. (um 1035 – 1099) regierte 1088-1099. Er rief in seiner Funktion als Herrscher über die abendländische Christenheit 1095 zum ersten Kreuzzug auf. Sein eigentlicher Name war Otho von Lagery. Man nimmt an, dass er 1035 n.Chr. bei Châtillon-sur-Marne (Champagne) in Frankreich geboren wurde. Seine Eltern sollen Ritter oder Adelige gewesen sein. Otho studierte ..

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