Tag : Grundpflichten

Der Islam kennt weder einen Klerus noch Sakramente. Er verfügt deshalb über keine kirchliche Organisation, in der eine geweihte oder besonders qualifizierte Priesterschaft das Heil und die hierfür notwendigen Mittel (Sakramente) objektiv verwaltet und vermittelt. Auch schuldet der Mensch Gott keine Opfer, sondern Verehrung (’ibâda), Ergebenheit (dîn) und Unterwerfung (islâm). In der Verrichtung seiner religiösen ..

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Das Fasten im Monat Ramadan zwischen Morgendämmerung und Sonnenuntergang nennt man »Saum&#171. Gläubige dürfen weden essen noch trinken in dieser Zeit. Auch Genussmittel wie Tabak, jegliche sexuelle Aktivitäten, böse Gedanken oder Taten, Lügen, Streit und Flüche sind verboten. Zum Fastenbrechen (Iftar) nach Sonnenuntergang wurden früher Datteln und Wasser zu sich genommen, heute dagegen sind üppige ..

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Schahada nennt man das Bekenntnis des islamischen Glaubens: »Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Gott (Allah) und Mohammed ist der Gesandte Gottes.&#171 Jeder fromme Muslim spricht dieses Bekenntnis möglichst oft aus. Es gehört zu allen wichtigen Lebensstationen und wird selbst über den Verstorbenen gebetet, damit sie ins Paradies gelangen. siehe Grundpflichten..

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Im Islam die Pflicht zum täglichen Gebet; fünfmal (morgens, mittags, nachmittags, abends, nachts) in Richtung Mekka, womöglich in der Gemeinschaft mit Glaubensgenossen. Zum Gebet werden die Schuhe ausgezogen und der Moslem stellt sich, wenn möglich, auf einen sauberen Teppich. Anfangs steht er, dann verneigt er sich tief und wirft sich schließlich auf dem Teppich nieder ..

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Pilgerwallfahrt an die heilige Stätte des Islams in Mekka und Umgebung. Sie ist eine der fünf Grundpflichten des Islams. Die Stationen der Wallfahrt sind genau festgelegt. Ungefähr 20 Kilometer vor Mekka säubern sich die Pilger und legen ein weißes, saumloses Gewand an. Sie lassen sich nun die Haare und den Bart nicht mehr scheren. Auf ..

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