Gottesverehrung und Kult (Islam)


CC-BY  Francesco Ficicchia Nachschlagen

Der Islam kennt weder einen Klerus noch Sakramente. Er verfügt deshalb über keine kirchliche Organisation, in der eine geweihte oder besonders qualifizierte Priesterschaft das Heil und die hierfür notwendigen Mittel (Sakramente) objektiv verwaltet und vermittelt. Auch schuldet der Mensch Gott keine Opfer, sondern Verehrung (’ibâda), Ergebenheit (dîn) und Unterwerfung (islâm).
In der Verrichtung seiner religiösen Obliegenheiten hat der Muslim fünf Hauptpflichten (arkân) zu erfüllen, auf denen die ganze islamische Frömmigkeit beruht. Diese sind: (1) das Bekenntnis zu dem Einen Gott (shahâda), (2) das fünfmal täglich zu verrichtende Gebet (salât), (3) die von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu befolgende Enthaltsamkeit von Speis und Trank (saum) im Fastenmonat Ramadân, (4) das Entrichten einer Armen- oder Sozialsteuer (zakât), sowie (5) die Pilgerfahrt (hajj) zur Ka’ba in Mekka.
Eine große Bedeutung im kultischen Vollzug kommt der Reinigung (tahâra) zu. Durch die rituelle Purifikation nimmt der Muslim Abstand von der profanen Alltagswelt und tritt, innerlich und äußerlich rein, Gott gegenüber. Zu berücksichtigen sind auch die Gebetsrichtung nach Mekka (qibla) und genau vorgeschriebene Gebetshaltungen (raka’ât), die das Stehen, Sitzen, Knien, Sichverneigen usw. beinhalten.
Der Islam ist eine Religion der Öffentlichkeit, nicht der Innerlichkeit. Religiöse Handlungen finden deshalb vorzugsweise auch im öffentlichen Bereich statt. Die stille Zwiesprache mit Gott in privater Umgebung ist damit keineswegs ausgeschlossen, im Vergleich zur christlichen Praxis aber doch weniger hervorgehoben, und sie kann auch nie das rituelle und streng reglementierte Gebet in der Gemeinde ersetzen. Religiöse Haltung bestätigt sich hier nicht so sehr aus innerer Erfahrung, dem »Gewissen«, sondern aus geschuldeter Observanz Gott und der Gemeinde gegenüber; sie ist weniger nach innen, sondern nach außen gerichtet.
Wird in der christlichen Liturgie und Eucharistie die reale Gegenwart Gottes angenommen, so ist diese in der islamischen Andacht resp. Anbetung nicht gegeben, denn eine solche Annahme stünde der absoluten Transzendenz und Erhabenheit Gottes entgegen. Die Moschee (masjid) ist deshalb auch kein »Gotteshaus«, ein Ort, an dem Gott unmittelbar anwesend ist.