Tag : Ehebruch

Da ein Mann nach alttestamentlichem Recht die Mehrehe gestattet war (Gen 30,1-22), konnte er mit einer sexuellen Beziehung zu einer anderen verheirateten Frau nur deren Ehe brechen, nicht aber die eigene. In diesem Fall wurde das »Besitzrecht« des Ehemanns angetastet und die Reinheit der Nachkommenschaft gefährdet. Nach der Tora wurden bei den Israeliten Ehebrecher und ..

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Unter Ehebruch versteht man jede außereheliche Beziehung zwischen Mann und Frau, von denen mindestens eine Person verheiratet ist. Dieser Begriff wird zumindest im deutschsprachigen Raum jedoch kaum noch verwendet. Er ist in der Regel durch die Begriffe »Fremdgehen« oder »Seitensprung« abgelöst worden, der ein sexuelles Erlebnis außerhalb einer Partnerschaft, sei sie ehelich oder nicht, beschreibt. ..

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