Unter Ehebruch versteht man jede außereheliche Beziehung zwischen Mann und Frau, von denen mindestens eine Person verheiratet ist. Dieser Begriff wird zumindest im deutschsprachigen Raum jedoch kaum noch verwendet. Er ist in der Regel durch die Begriffe »Fremdgehen« oder »Seitensprung« abgelöst worden, der ein sexuelles Erlebnis außerhalb einer Partnerschaft, sei sie ehelich oder nicht, beschreibt.