lateinisch administrare: verwalten Unter dem Begriff »Apostolische Administratur« versteht man die kirchenrechtliche Verwaltung in kirchenrechtlich noch ungeklärten Gebieten. Ihr steht ein Apostolischer Administrator vor. Eine Apostolische Administratur wird errichtet, wenn ein Teilgebiet eines Bistums territorial abgegrenzt, aber nicht förmlich abgetrennt ist. wenn die Verhältnisse die Errichtung eines Bistums noch nicht erlauben, z.B. in der Mission. ..