Schiwa sitzen


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Mit Schiwa bezeichnet man die erste Periode der Trauerzeit im Judentum. Sie beginnt für die Hinterbliebenen mit der Beerdigung des Verstorbenen. Die Schiwa dauert sieben Tage. In dieser Zeit findet das ‘Schiwa sitzen’ statt.

Die Hinterbliebenen, die Schiwa zu sitzen haben, sind:

  • die Eltern nach dem Tode eines Kindes
  • die Kinder nach dem Tode der Eltern
  • Geschwister, wenn sie Kinder einer Mutter sind
  • Ehegatten nach dem Tode des Partners.
  • Der Ausdruck ‘Schiwa sitzen’ kommt daher, dass man während dieser sieben Tage zu Hause trauert und wie die jüdischen Vorfahren im Altertum auf keinem Stuhl oder Polster, sondern auf der Erde oder niederen, harten Schemeln sitzt. Als Ausnahme gelten alte Menschen, da diese sich ein Kissen unterlegen dürfen.

    In den Tagen der Schiwa ist die Arbeit untersagt und wer ein Geschäft besitzt, schließt dieses. Auch seine Angestellten lässt man nicht für sich arbeiten. Man liest aus der Heiligen Schrift nur das Buch Hioboder die düsteren Kapitel aus Jeremia. Des Weitern reißt man sein Bekleidung ein und trägt keine ledernen Schuhe. Man geht während der Schiwa nicht aus dem Haus. Innerhalb der Wohnung darf man sich bewegen, doch wenn andere Menschen einen besuchen, und es ist eine Mizwa (Pflicht), Trauernde zu trösten, bleibt man auf seinem niederen Sitz sitzen und grüßt niemanden. Zudem darf man weder in warmem Wasser baden noch sein Haupt- oder Barthaar pflegen. Während der Schiwa ist es eine Pflicht, morgens und abends im Trauerhaus einen regulären Gottesdienst abzuhalten.

    Die Schiwa darf lediglich durch den Schabbat unterbrochen werden. Hierbei geht man wie immer in die Synagoge beten.