Reichsdeputationshauptschluss


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Beschluss der letzten außerordentlichen Reichsdeputation (25. Februar 1803), der eine territoriale Neuordnung des Heiligen Römischen Reiches nach sich zog.

Nach den Koalitionskriegen zwischen dem revolutionären Frankreich und den anderen europäischen Mächten (1791-1797, 1798-1801) war die Annexion linksrheinischer deutscher Gebiete durch Frankreich im Frieden von Lunéville 1801 völkerrechtlich bestätigt worden. Zur Ausarbeitung einer Entschädigungsregelung für die von der Abtretung betroffenen Reichsfürsten setzte der Reichstag 1801 einen Ausschuss (Deputation) ein, dessen Vorschlag er 1803 akzeptierte. Für ihre verlorenen Gebiete erhielten die früheren Eigentümer, im Wesentlichen Österreich und Preußen sowie die mittleren Landesherrschaften Bayern, Württemberg, Hannover, Hessen und Sachsen, rechtsrheinische Territorien. Diese wurden durch die Einziehung der meisten katholischen Gebiete (Säkularisation) und die Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit von 41 freien Reichsstädten (Mediatisierung) gewonnen. Zugleich erhielten die Fürsten von Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel die Kurfürstenwürde der erloschenen linksrheinischen Kurfürstentümer Köln, Trier und Kurpfalz.

Die Umgestaltung kam den Vorstellungen Frankreichs und Russlands, den neuen Ordnungsmächten in Europa, entgegen. Sie milderte die Zersplitterung Deutschlands zugunsten Preußens, das Österreich ebenbürtig wurde, und der mittelgroßen Staaten. Letztere gewannen an Gewicht, ohne sich aber dem Einfluss Frankreichs entziehen zu können. Die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 war damit vorgezeichnet. Für die katholische Kirche bedeutete der Reichsdeputationshauptschluss den größten Verlust seit der Reformation.